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Krankheit, Mutterschaft, Zügeltag & andere Absenzen erfassen

Es gibt schönere und weniger schöne Anlässe, warum man mal nicht zur Arbeit gehen kann. Ob Sie jetzt heiraten, zügeln oder krank sind; in diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Ausfalltage in Ihrem Tool erfassen.


Für die Zeiterfassung von Krankheit etc. gilt in der Schweiz die Vorgabe des Arbeitsgesetzes. Das ist bei einem 100% Pensum relativ einfach - bei einer 42h-Woche dürfen Sie für jeden Ausfalltag 8.4h Arbeitszeit als "Arbeitsrechtliche Absenz" aufschreiben.


Bei Teilzeitbeschäftigung - und die meisten SSA sind ja teilzeitangestellt - wird es etwas komplizierter. Hier gibt es zwei Methoden, die rechtlich beide anerkannt sind:


  • die Wertmethode oder

  • die Zeitmethode


Nach der Wertmethode werden die Teilzeitmitarbeitenden wie Vollzeitmitarbeitende behandelt. Dabei wird die wöchentliche Sollarbeitszeit auf eine 5-Tage-Woche verteilt, auch wenn er oder sie nur an zwei oder drei Tagen pro Woche arbeitet. Entsprechend reduziert sich die tägliche Sollarbeitszeit gemäss dem jeweiligen Beschäftigungsgrad.

Bei jedem Abwesenheitstag werden den Teilzeitmitarbeitenden je nach seinem Pensum nicht 8,4 h, sondern lediglich die reduzierten Sollstunden gutgeschrieben.


--> Berechnet wird das des Tages-Soll hier folgendermassen:

Wochenarbeitszeit (z.B. 42h) : 5 x Stellenprozente (40%) = Tages-Soll (3.36h)


Dieses errechnete Tages-Soll tragen Sie in Ihrem Tool mit der Leistung "Arbeitsrechtliche Absenzen" ein.

Bitte beachten: Bei dieser Methode gilt nicht das kompensierte Tages-Soll!

Und nicht vergessen, die Umrechnung von Industrieminuten in normale Minuten. In unserem Tool gilt eine Berechnung auf 60 Minuten. Hiermit können Sie Industrieminuten in Normalminuten umrechnen: https://www.blitzrechner.de/industriezeit/ 


Auf den ersten Blick scheint diese Methode etwas unfair zu sein, dafür haben aber die Teilzeitmitarbeitenden das Recht, auch an ihren sonst arbeitsfreien Wochentagen Krankeitsausfälle zu melden, die ihnen zu dem reduzierten Tages-Soll vergütet werden.


Bei der Zeitmethode sind mit den Teilzeitmitarbeitenden konkrete Tage als feste Arbeitstage (zum Beispiel Montag, Dienstag, Freitag) vereinbart, an welchen die Arbeitszeit im vereinbarten Umfang geleistet werden muss.

Die Teilzeitmitarbeitenden erbringen an diesen Tagen die festgelegten Arbeitsstunden - z.B. das in eurem Tool berechnete kompensierte Tages-Soll. Dieses wird ihnen dann bei einem Krankheitsfall gutgeschrieben. Wird der/die Teilzeitmitarbeitende an einem arbeitsfreien Tagen krank oder fällt der Ausfall auf einen Feiertag, so geht das vollumfänglich zu seinen oder ihren Lasten und darf nicht in der Zeiterfassung erfasst werden.


Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Zeitmethode vereinbart haben, können Sie bequem in der Zeiterfassung auf folgenden Button klicken - als Leistung wählen Sie "Arbeitsrechtliche Absenzen"






Wichtig dabei ist, dass Sie im Menu Administration > Arbeitszeiten beim Knopf Arbeitstage, die Arbeitstage je Monat korrekt in Ihrem Tool eingetragen haben!


Wir möchten darauf hinweisen, dass in der Schweiz beide Methoden anerkannt sind und dass wir an dieser Stelle nicht eine der beiden Methoden eher empfehlen können als die andere. Klarheit schaffen, welche Methode in Ihrem Fall angewendet wird, kann nur Ihr Arbeitgeber oder Auftraggeber. Fragen Sie also beim Kanton oder der Gemeinde nach, ob bei Ihnen die Wertemethode oder die Zeitmethode gilt.


Genaueres zu diesem Thema finden Sie unter folgenden Link: HIER klicken



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