Admin-Funktion: Löschen von Fällen nicht erlauben
- Roger Frick
- 20. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Es kommt gelegentlich vor, dass Benutzerinnen oder Benutzer versehentlich einen Fall löschen. Gelöschte Fälle können innerhalb von 30 Tagen gegen einen Aufpreis aus dem Backup wiederhergestellt werden. Dieser Vorgang ist jedoch technisch aufwändig, da das Backup nicht für reguläre Wiederherstellungen vorgesehen ist.
Zudem kann es je nach kantonaler oder kommunaler Datenschutzbestimmung gar nicht zulässig sein, Fälle vollständig zu löschen. Siehe dazu auch unseren Fachartikel: Datenschutz in der Schulsozialarbeit – wichtige Grundlagen
Empfohlene Einstellung: Löschfunktion sperren
Administratorinnen und Administratoren können das Löschen von Fällen zentral deaktivieren. Damit wird verhindert, dass Fälle versehentlich oder unzulässig entfernt werden.
Vorgehen:
Öffne Admin-Einstellungen.
Scrolle bis zum zweitletzten Punkt.
Aktiviere die Option Fälle löschen nicht erlauben (Löschfunktion sperren).
Klicke danach auf Speichern.

Diese Einstellung gilt für alle Anwender:innen der Organisation und verhindert, dass Fälle gelöscht werden können. Dadurch wird die Datensicherheit erhöht und der Aufwand für Wiederherstellungen vermieden.




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